Claudio Korff
Kochkurse & Privatkoch

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Leihkonditionen

LEIHKONDITIONEN

  1. Alle Leihartikel sind Eigentum des Vermieters.

     

  1. Ab Übernahme bis Rückgabe der Leihgegenstände trägt der Mieter die Verantwortung für diese.

     

  1. Die Leihware ist bei Empfang vom Mieter auf Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

     

  1. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Fehlmengen können vom Vermieter erst nach beendeten Überprüfungs- bzw. Reinigungsprozess am Verleihort ermittelt werden.

     

  1. Die Leihzeit beträgt 3 Tage bzw. von Freitag bis Montag. Gibt der Kunde die Mietware verspätet zurück, wird je Tag ein Aufpreis von 30% der Nettorechnungssumme erhoben.

     

  1. Eine Stornierung des Auftrags ist bis 14 Tage vor Ausleihtermin kostenlos. Bei kurzfristigen Absagen, erheben wir 40% Schadenersatz vom Leihpreis.

     

  1. Unsere Leihware wird in einem einwandfreien, sauberen und polierten (bei Gläsern, Bestecken und Essgeschirr) Zustand übergeben. Außerdem ist sie fachgerecht in stapelbaren Transportkisten verpackt. Das Mobiliar hat Gebrauchsspuren.

     

  1. Unsere Mietpreise beziehen sich auf die Rückgabe von einwandfreien, sauberen und polierten (bei Gläsern, Bestecken und Essgeschirr) Leihgegenständen. Es sind Abholpreise. Tischwäsche und Kerzenständer werden in ungereinigtem Zustand zurückgegeben.

     

  1. Die Mietgebühr ist bei Abholung, spätestens bei Rückgabe der Leihware fällig. Die Möglichkeit einer Kautionszahlung behält sich der Vermieter vor. Zahlungsmittel ist Bargeld. Wir bitten unsere Kunden, sich durch ihren Personalausweis auszuweisen.

     

  1. Ist Ihre Mietware incl. Transportkisten nicht sauber, ungespült oder nicht poliert, erheben wir eine zusätzliche (Spül-) Gebühr, in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad.

     

  1. Fehlende, vertauschte oder beschädigte Leihware/Transportbehälter werden in Rechnung gestellt. Die Verlustpreisliste kann der Kunde bei uns einsehen.

     

  1. Unter den von uns angemieteten Zelten darf nicht gegrillt werden.

     

  1. Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

     

  1. Bei Lieferservice erfolgt die An- bzw. Ablieferung bis bzw. von der 1. ebenerdigen Tür. Anlieferung in andere Ebenen, Einsammeln der Leihware wird von uns gern übernommen, wird aber von uns gesondert in Rechnung gestellt.

     

  1. Unsere Leihkonditionen werden vom Kunden spätestens bei Übergabe/Abholung der Leihware anerkannt.

     

  1. Aktuelle Preisangleichungen behalten wir uns vor.

     

  1. Für beide Parteien gilt der Gerichtsstand und Erfüllungsort Schwalmstadt.

     

 

18. Zeitgenaue Lieferterminwünsche werden extra berechnet.